AGB
der Immobilien Lorenzen GmbH & Co. KG Großflecken 40, 24534 Neumünster
- Allgemeines, Geltungsbereich
Wir sind als Unternehmer im Sinne von $ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und als Immobilienmakler im Sinne der 88 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Wir führen alle unsere Tätigkeiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, es sei denn, dass im Einzelfalle davon abweichende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. - Abschluss eines Maklervertrages
Ein Vertrag zwischen unserem Kunden und uns (Maklervertrag) kann in jeder denkbaren Form, auch formlos zustande kommen (schriftlich, mündlich, im Fernabsatz, konkludent etc.). Grundsätzlich gilt das Schriftformerfordernis. Beispielhaft kommt ein Maklervertrag rechtswirksam dadurch zustande, dass wir ein Kaufobjekt anbieten (z. B. im Internet, per Verkaufsschild oder Anzeige in einer Zeitung) und wir uns dabei als Makler zu erkennen geben. In diesem Fall ist unser Provisionsanspruch in der Höhe, die wir angegeben haben, ohne Angabe im üblichen Umfange verdient, wenn unser Kunde unsere Leistungen in Anspruch nimmt, z. B. ein Exposé anfordert und im Anschluss daran zwischen unserem Auftraggeber und dem Kunden der angebotene Vertrag zustande kommt. Abweichend davon gilt für Mietobjekte, dass ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden nur dann entsteht, wenn dieser uns einen Suchauftrag in Schrift- oder Textform erteilt hat. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und uns ist nicht möglich. Ein Maklervertrag zwischen einem Vermieter und uns kommt nur mit Erteilung eines Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch uns zustande. - Verkäufervollmacht
Der Verkäufer erteilt uns mit Auftragserteilung gleichzeitig die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten und Unterlagen des WEG-Verwalters in dem Umfange, in dem ihm selbst die Einsichtsrechte zustehen. - Vorkenntnis
Unser Kunde erkennt unser Angebot als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist ihm das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist unser Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle seiner Kenntnis in beliebiger Form mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so ist unser Kunde nicht berechtigt, sich auf Vorkenntnis zu berufen, vielmehr ist er dann verpflichtet, die durch unsere Mitwirkung entstandene Provisionsforderung auszugleichen. - Verbot der Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stets freibleibend, streng vertraulich und dürfen vom Empfänger nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, wir hätten ausnahmsweise der Weitergabe an namentlich benannte Dritte ausdrücklich zugestimmt. Verstößt unser Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er unsere Informationen weitergeleitet hatte, mit unserem Auftraggeber einen Hauptvertrag über das Vertragsobjekt ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns gegenüber Schadensersatz in Höhe der uns bei einer erfolgreichen Tätigkeit geschuldeten Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu leisten. Erfolgt die Nachfrage unseres Kunden nicht in eigenem, sondern in fremden Namen, so ist er verpflichtet, uns darauf unverzüglich hinzuweisen. - Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, wenn es um die Vermittlung des Abschlusses eines Kaufvertrages geht. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages über Wohnräume dürfen wir nur entweder für den Vermieter oder für den Mieter provisionspflichtig tätig sein. - Abweichendes Geschäft
Unsere Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn statt des ursprünglich vorgesehenen Vertrages ein anderer Vertrag über ein anderes Objekt unseres Auftraggebers mit unserem Kunden oder ein Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung statt durch Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag nicht mit unserem Kunden, sondern stattdessen mit seinem Ehegatten, seinen Eltern, einem Elternteil, einem oder mehrerer seiner Kinder abgeschlossen wird. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn statt des vorgesehenen Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen wird oder statt eines vorgesehenen Miet- oder Pachtvertrages ein Kaufvertrag über das angebotene Objekt abgeschlossen wird. - Inhalt des Angebots, Haftungsbegrenzung
Wir erhalten unsere Informationen über die Immobilienangebote von unseren Kunden. Es ist uns nicht möglich, sämtliche Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Auch wenn die von uns weitergegebenen Informationen unserer Kunden nach bestem Wissen weitergegeben werden übernehmen wir für deren Richtigkeit keine Haftung. Es ist daher Aufgabe unserer Kunden, die Angaben aus unserem Angebot vor Abschluss eines Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrages auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Maßgeblich sind die jeweiligen Angaben im notariellen Kaufvertrag, im Miet- oder Pachtvertrag. Generell wird unsere Haftung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. - Unsere Provision
Maßgeblich ist der im schriftlichen Vertrag, im Inserat oder in unserem Exposé für das betreffende Vertragsobjekt genannte Provisionssatz. Sollte eine individuelle Vereinbarung nicht getroffen worden sein, beanspruchen wir folgende Provisionen:- Bei Wohnungsvermietungen: 2,38 % Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer
- Bei gewerblichen Mietobjekten:
- vom Vermieter bzw. Verpächter 2,38 % inklusive Mehrwertsteuer
- vom Mieter bzw. Pächter: 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer, jeweils bezogen auf die Miete während der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch auf eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren und höchstens bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Für den Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke/Gebäude einschließlich Eigentumswohnungen: 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer, regelmäßig aufgeteilt zwischen Verkäufer- und Käufer wie folgt:
- 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer des Kaufpreises bei EFH / RH / DHH / EFH mit Einliegerwohnung und Eigentumswohnungen jeweils vom Käufer und Verkäufer
- 2,38 % inklusive Mehrwertsteuer des Kaufpreises vom Verkäufer und
- 4,76 % inklusive Mehrwertsteuer vom Käufer
- Bei der Übertragung von Erbbaurechten: 4,76 % inklusive Mehrwertsteuer vom Übernehmer, bezogen auf den Wert des Erbbaurechts.
- Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen: Für den Übernehmer 4,76 % inklusive Mehrwertsteuer bezogen auf den Wert des übernommenen Gesellschaftsanteils.
Unser Provisionsanspruch ist entstanden, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Unsere Provision ist fällig mit dem Abschluss dieses Vertrages. Unser Anspruch entfällt nicht, wenn der durch unsere Tätigkeit nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder in sonstiger Weise rückgängig gemacht wird.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, aber wirksam unzulässig ist. - Gerichtsstand
Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand Neumünster vereinbart.
Neumünster, 1. September 2019