AGB
der Immobilien Lorenzen GmbH & Co. KG
Großflecken 40, 24534 Neumünster
1. Geltungsbereich
Die Immobilien Lorenzen GmbH & Co. KG handelt als Unternehmer gemäß § 14 BGB und als Immobilienmakler nach §§ 652 ff. BGB. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
2. Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kann schriftlich, in Textform, mündlich oder konkludent zustande kommen.
Für Wohnraummietverhältnisse gilt abweichend:
Ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entsteht nur, wenn dieser uns einen Suchauftrag in Textform erteilt hat (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Ein konkludenter Vertragsschluss mit Wohnungssuchenden ist ausgeschlossen.
Mit Vermietern kommt ein Maklervertrag durch deren Auftragserteilung und unsere Annahme zustande.
3. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer bevollmächtigt uns im Rahmen der Auftragserteilung zur Einsicht in das Grundbuch sowie in behördliche Unterlagen und Unterlagen des WEG-Verwalters, soweit ihm selbst entsprechende Einsichtsrechte zustehen.
4. Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er uns dies innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, trägt der Kunde die Beweislast für seine Vorkenntnis.
5. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote und Informationen sind vertraulich und dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhaft unbefugter Weitergabe haftet der Kunde auf Schadensersatz in Höhe der Provision, die bei erfolgreicher Tätigkeit angefallen wäre.
6. Doppeltätigkeit
Wir dürfen bei Kaufverträgen für beide Parteien provisionspflichtig tätig sein. Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen dürfen wir entgeltlich nur für eine Partei tätig werden (§ 2 WoVermittG).
7. Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt, z. B. der Erwerb durch Zwangsversteigerung oder der Abschluss eines Miet-, Pacht- oder Kaufvertrags anstelle des ursprünglich vorgesehenen Vertrags, sofern zwischen unserer Tätigkeit und dem Vertragsschluss ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
8. Objektangaben und Haftung
Alle Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftungsbegrenzung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit findet nicht statt.
9. Provision
9.1 Wohnraummietverhältnisse
Bei Vermittlung eines Wohnraummietvertrags beträgt die Provision für den Wohnungssuchenden – sofern er uns einen Suchauftrag in Textform erteilt hat – maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit insgesamt 2,38 Monatskaltmieten).
Eine Provision gegenüber dem Mieter darf nur verlangt werden, wenn dieser uns zuerst mit der Suche beauftragt hat („Bestellerprinzip“).
9.2 Gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse
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Vermieter/Verpächter: 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
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Mieter/Pächter: 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
Bemessungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Nettomiete der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch eine 5-jährige und höchstens eine 10-jährige Laufzeit.
9.3 Kauf von Wohnimmobilien (EFH, DHH, RH, Eigentumswohnungen)
Nach §§ 656c–656d BGB werden Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen mit der Provision belastet.
Übliche Gesamtprovision: 7,14 % inkl. MwSt., je 3,57 % inkl. MwSt. für Käufer und Verkäufer.
9.4 Kauf sonstiger Objekte
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Provision 4,76 % bis 7,14 % inkl. MwSt. des Kaufpreises. Die konkrete Höhe ergibt sich aus Exposé oder Individualvereinbarung.
9.5 Erbbaurechte
Bei Übertragung eines Erbbaurechts: 4,76 % inkl. MwSt. vom Übernehmer, bemessen am Wert des Erbbaurechts.
9.6 Übertragung von Geschäftsanteilen
Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen: 4,76 % inkl. MwSt., bemessen am Wert des übernommenen Anteils.
9.7 Fälligkeit
Die Provision entsteht und wird fällig mit Abschluss des Hauptvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag später aufgehoben oder rückgängig gemacht wird.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.
11. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Neumünster Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Stand: 2025

