Immobilienbewertung durch das Finanzamt: Warum eine genaue Prüfung wichtig ist
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Sie haben eine Immobilie geerbt und sollen dafür Erbschaftsteuer zahlen. Wie die Bewertung durch das Finanzamt erfolgt und ob Sie gegen einen entsprechenden Steuerbescheid vorgehen können, zeigen wir Ihnen anhand eines anschaulichen Beispiels.
In unserem Beispiel hat Hannes M. das Elternhaus geerbt. Da er bereits in seiner Wunschimmobilie lebt, möchte er das geerbte Haus verkaufen. Die Fassade ist teilweise abgeblättert, und auch im Inneren stehen einige kleinere Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten an. Gleichzeitig befindet sich das Grundstück in attraktiver Lage direkt an einem See. Hannes M. kann daher nur schwer einschätzen, welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat. Dieser ist nicht nur für den späteren Verkauf entscheidend, sondern bildet zugleich eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer.
Das Finanzamt bewertet nach gesetzlichen Vorgaben
Im Erbfall ermittelt das Finanzamt den Grundbesitzwert einer Immobilie auf Grundlage gesetzlicher Regelungen und nach einem festgelegten Bewertungsverfahren. Dabei fließen zwar Daten der Gutachterausschüsse ein, beispielsweise der jeweilige Bodenrichtwert. Die konkrete Lage, die individuelle Ausstattung und der tatsächliche Zustand des Gebäudes werden jedoch nicht immer vollständig berücksichtigt. Eine persönliche Besichtigung der Immobilie, wie sie bei einer fachgerechten Bewertung üblicherweise dazugehört, findet durch das Finanzamt in der Regel nicht statt.
Für Hannes M. klingt das zunächst nach einem unkomplizierten Verfahren, bringt jedoch einen erheblichen Nachteil mit sich. Da das Finanzamt mit standardisierten Annahmen und pauschalen Bewertungsgrundlagen arbeitet, wird die konkrete Immobilie möglicherweise nicht realistisch abgebildet. Dadurch kann ein Grundbesitzwert entstehen, der deutlich über dem Preis liegt, der auf dem tatsächlichen Immobilienmarkt erzielbar wäre. Die Folge kann eine entsprechend höhere Belastung durch die Erbschaftsteuer sein.
Mit professioneller Bewertung die Steuerlast reduzieren
Auch Hannes M. erscheint der vom Finanzamt festgestellte Immobilienwert wesentlich höher als erwartet. Deshalb wendet er sich an einen erfahrenen Immobilienmakler und bittet um Unterstützung. Aufgrund seiner langjährigen Marktkenntnis erstellt der Profi-Makler ein Verkehrswertgutachten, das einen deutlich niedrigeren Immobilienwert belegt. Mithilfe dieses Gutachtens kann Hannes M. über die sogenannte Escape-Klausel nachweisen, dass die Bewertung des Finanzamtes nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht.
Auf diese Weise kann Hannes M. seine Erbschaftsteuer reduzieren und erhält gleichzeitig Klarheit über den realistischen Marktwert des Hauses. Anschließend kann er den erfahrenen Makler mit dem professionellen Verkauf der geerbten Immobilie beauftragen.
Sie haben ebenfalls eine Immobilie geerbt und möchten deren tatsächlichen Wert erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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